Klimavorbehalt ist mehr als eine Randnotiz

Als der Umwelt­aus­schuss am 19. Sep­tem­ber 2019 beschloss, dass in Zukunft alle rele­van­ten Stadt­rats­vor­la­gen auf ihre Aus­wir­kun­gen auf das Kli­ma geprüft wer­den sol­len, haben wir das als Erfolg für die Umwelt und wich­ti­gen Schritt in die rich­ti­ge Rich­tung gewer­tet“, so die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de der Stadt­rats­grü­nen Maria Simon. Ein­ein­halb Jah­re und einen lang­wie­ri­gen ver­wal­tungs­in­ter­nen Abstim­mungs­pro­zess spä­ter wur­de der Kli­ma­vor­be­halt durch Ver­wal­tungs­an­ord­nung der Ober­bür­ger­meis­te­rin wirk­sam. „Die Umset­zung des Kli­ma­vor­be­halts ist kei­ne lau­fen­de Ange­le­gen­heit der Ver­wal­tung, son­dern hat grund­sätz­li­che Bedeu­tung für die Stadt. Ein so wich­ti­ges The­ma hät­te auf der Tages­ord­nung einer Aus­schuss- oder Ple­nums­sit­zung auf­tau­chen sol­len! Statt­des­sen setz­te uns Umwelt­bür­ger­meis­ter Artin­ger nur auf­grund mehr­fa­cher Nach­fra­ge über die Ver­wal­tungs­an­ord­nung in Kennt­nis – am Ende einer mehr­stün­di­gen Umwelt­aus­schuss­sit­zung, ohne Tages­ord­nungs­punkt und die Mög­lich­keit einer poli­ti­schen Debat­te. Das ist der Sache nicht ange­mes­sen – der Kli­ma­vor­be­halt muss mehr sein als nur eine Rand­no­tiz.“, erklärt die Fraktionsvorsitzende.

Auch Anna Hop­fe, stv. Frak­ti­ons­vor­sit­zen­de und Mit­glied im Umwelt­aus­schuss, kri­ti­siert das Vor­ge­hen: „Es wur­de Zeit, dass der Beschluss des Umwelt­aus­schus­ses von 2019 end­lich umge­setzt wur­de. Den­noch geht uns die Ver­wal­tungs­an­ord­nung an vie­len Stel­len nicht weit genug. Ziel des Kli­ma­vor­be­halts soll­te sein, dass die Belan­ge des Kli­ma- und Umwelt­schut­zes bei allen rele­van­ten Beschluss­vor­la­gen mit­ge­dacht wer­den müs­sen – und zwar auf nach­voll­zieh­ba­re Wei­se für die Stadt­rats­mit­glie­der und die Öffent­lich­keit.“ Die durch Unter­schrift der Ober­bür­ger­meis­te­rin in Kraft getre­te­ne Ver­wal­tungs­an­ord­nung schreibt ledig­lich vor, den Aus­schüs­sen ein ver­kürz­tes Ergeb­nis der ver­wal­tungs­in­ter­nen Prü­fung vor­zu­le­gen. „Damit bleibt der Kli­ma­vor­be­halt hin­ter sei­nem Poten­zi­al zurück. Es wäre drin­gend not­wen­dig, dass der Kli­ma- und Umwelt­schutz zur maß­geb­li­chen Grö­ße bei Stadt­rats­ent­schei­dun­gen wird“, so Hopfe.

Dem Grü­nen-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den Ste­fan Chris­toph fehlt die Ein­be­zie­hung des städ­ti­schen Fach­per­so­nals aus dem Umwelt­be­reich: „Wir hat­ten erwar­tet, dass der Kli­ma­vor­be­halt ver­pflich­ten­de Gesprä­che des Fach­amts mit dem Umwelt­amt oder der Stabs­stel­le Kli­ma­schutz vor­sieht, um mög­li­che Opti­mie­rungs­maß­nah­men auf Grund­la­ge von Exper­ten­wis­sen zu ermög­li­chen“. Auch beinhal­tet die Ver­wal­tungs­an­ord­nung kei­ne Vor­ga­be, kli­ma­ti­sche Aus­wir­kun­gen wenn mög­lich zu bezif­fern. „So klingt das sehr nach einem zahn­lo­sen Tiger! Wir wer­den in den nächs­ten Mona­ten sehen, wel­che Wir­kung die Anord­nung ent­fal­tet und wo nach­ge­bes­sert wer­den muss. Am Ziel sind wir mit damit auf jeden Fall noch lan­ge nicht“, schließt Ste­fan Chris­toph ab.